Manuel Martinez Martinez Abogado · Murcia

Scheidung, Güterrecht und Unterhalt im spanischen Familienrecht

Für deutschsprachige Personen mit Wohnsitz, Immobilien oder familiären Bindungen in Spanien ergeben sich im Familienrecht wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht. Die jüngste Erhöhung des staatlichen Vorschusses bei Unterhaltsausfall sowie neue Verfahrensregeln machen eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage besonders wichtig.

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Für deutschsprachige Privatpersonen mit familiären Verbindungen oder Vermögen in Spanien hat das Familienrecht erhebliche praktische Bedeutung. Besonders die Regelungen zur Scheidung, zum Güterrecht und zum Unterhalt unterscheiden sich in mehreren Punkten vom deutschen Recht. Die kürzliche Anhebung des staatlichen Vorschusses bei Ausfall der Kindesunterhaltszahlung sowie veränderte Verfahrensanforderungen betreffen vor allem Betroffene in grenzüberschreitenden Konstellationen.

Staatlicher Vorschuss bei Ausfall des Kindesunterhalts

Bei gerichtlich festgesetztem Kindesunterhalt, der vom Verpflichteten nicht gezahlt wird, kann der Staat einen Vorschuss leisten. Dieser Vorschuss wurde zum 1. November 2026 auf maximal 300 Euro monatlich pro minderjährigem Kind angehoben. Die Zahlung erfolgt rückwirkend für laufende Fälle von Amts wegen und gilt, solange die Unterhaltspflicht besteht und die Nichtzahlung andauert. Eine frühere zeitliche Begrenzung von maximal 18 Monaten entfällt damit.

Die Einkommensgrenze für die Berechtigung ist nun an das 1,75-fache des jährlichen Mindestlohns bei einem Kind gekoppelt, bei zwei Kindern an das Zweifache und entsprechend höher bei weiteren Kindern. Der Vorschuss deckt die gerichtlich festgesetzte Unterhaltssumme ab, wobei der Staat später Regress beim Verpflichteten nimmt. Dieses System gilt für Verfahren aus Scheidung, Trennung, Nichtigkeit oder Abstammung mit spanischem Gerichtsbeschluss. Für deutschsprachige Betroffene ist relevant, dass eine Vollstreckung innerhalb der EU möglich ist.

Im Vergleich zum deutschen Unterhaltsvorschussgesetz fällt die höhere Deckelung und die fehlende zeitliche Begrenzung auf. Die Voraussetzungen und Beträge weichen in beiden Ländern voneinander ab, was bei grenzüberschreitenden Fällen zu prüfen ist.

Verfahrensschritte vor gerichtlichen Familienstreitigkeiten

Seit April 2025 muss vor Einreichung einer streitigen Familienklage grundsätzlich ein Versuch mit geeigneten außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden unternommen werden. Dazu zählen Verhandlungen, Mediation oder ähnliche Verfahren. Ausnahmen bestehen nur bei akuter Gefahr. Dieser obligatorische Schritt kann zu Verzögerungen bei Scheidungen oder Änderungen von Maßnahmen mit Kindern führen.

Ein laufender Gesetzentwurf zielt darauf ab, Ausnahmen für Angelegenheiten mit Minderjährigen zu erweitern. Die Regelung soll Kompetenzkonflikte vermeiden und ermöglichen, dass Unterhaltsansprüche bereits ab Beginn der außergerichtlichen Verhandlungen rückwirkend gelten können. Im Unterschied zu Deutschland ist das außergerichtliche Verfahren in Spanien formal stärker vorgeschrieben, während Mediation dort meist freiwillig oder gerichtlich angeregt erfolgt.

Güterrecht und Ausgleich bei Trennung

In vielen spanischen Regionen gilt die gesetzliche Gütergemeinschaft als Standard. In Katalonien und auf den Balearen ist hingegen häufig die Trennung der Güter vereinbart. Bei Scheidung oder Trennung muss das Vermögen liquidiert und ein Ausgleich vorgenommen werden. Neue Regelungen in den Balearen sehen Ausgleichsansprüche für geleistete häusliche Arbeit oder Tätigkeit in einem Familienbetrieb vor. Auch langjährige faktische Lebensgemeinschaften werden dort nun anerkannt.

Bei geteilter Obhut der Kinder wird diese Form zunehmend bevorzugt. Die Nutzung der ehemaligen Ehewohnung ist in solchen Fällen in der Regel auf maximal zwei Jahre beschränkt. Betroffene sollten regionale Besonderheiten des Güterstands frühzeitig prüfen, da Fehleinschätzungen zu erheblichen Nachteilen führen können.

Ehegattenunterhalt und steuerliche Aspekte

Ein Ausgleich für wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Ehepartnern kann als befristeter oder unbefristeter Ehegattenunterhalt gewährt werden. Dieser endet bei Wiederverheiratung oder Aufnahme einer neuen Lebensgemeinschaft. Die Unterhaltsbeträge sind in der Regel an den Verbraucherpreisindex anzupassen.

Bei geteilter Obhut können nach neuerer Rechtsprechung bestimmte steuerliche Abzüge kumuliert werden, darunter der Abzug für Nachkommen und für Unterhaltszahlungen. Für deutschsprachige Personen mit spanischem Bezug sind zudem die europäischen Regelungen zur Zuständigkeit und zum anwendbaren Unterhaltsrecht von Bedeutung. Diese erleichtern die grenzüberschreitende Vollstreckung.

Typische Fehler sind die Nichtbeachtung regionaler Güterstände, das Fehlen einer Dokumentation der außergerichtlichen Streitbeilegung oder die Annahme einer unbegrenzten Nutzung der Ehewohnung bei geteilter Obhut. Eine frühzeitige Prüfung der konkreten Situation hilft, solche Risiken zu vermeiden.

Betroffene sollten sich rechtzeitig über die regionalen Unterschiede im Güterrecht und die aktuellen Verfahrensvorgaben informieren. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten empfiehlt es sich, die europäischen Zuständigkeits- und Vollstreckungsregelungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine koordinierte Beratung in beiden Rechtsordnungen einzuholen. Eine sorgfältige Dokumentation aller Schritte im Vorfeld gerichtlicher Verfahren kann spätere Verzögerungen oder Nachteile verhindern.

Dieser Beitrag wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

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