Thema
Gerichtsstandsvereinbarung
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vollstreckung bei Verträgen mit spanischen Partnern
Für deutschsprachige Unternehmen und Investoren, die Handelsverträge mit spanischen Geschäftspartnern abschließen, bestimmt das internationale Privatrecht, welche Rechtsordnung gilt und wo Streitigkeiten ausgetragen werden. Die EU-Verordnungen gewähren erhebliche Gestaltungsfreiheit, doch zwingende spanische Vorschriften und aktuelle Reformen schaffen Besonderheiten gegenüber dem deutschen Recht.